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Die Brabänter Familie van Moll

Bisher wurde davon ausgegegangen, dass die erste Nennung des Namens “van Moll” in Deutschland, genauer gesagt in Hessen, im Jahre 1768 in dem kleinen hessischen Dorf “Mardorf” erfolgte, heute zugehörig zu Marburg-Biedenkopf.

Bartholomäus (genannt Barthel) und Maria Elisabeth (van Moll) ließen dort am 15.Mai 1768 eine Tochter taufen.

Doch bereits am 8. Dezember 1766 findet sich im Kirchenbuch der Patronatsgemeinde Londorf ein Taufeintrag (Eva Catharina).

Die Hochzeit der beiden fand nachweislich nicht in Mardorf oder in einem der anderen Mainzischen Ämter statt.
Bis zum Jahre 1773 lebt die Famile zunächst in Mardorf und findet dann sich zwischen 1774 und 1777 in der Nachbargemeinde “Roßdorf” wieder. Dort betrieb Barthel das Gemeindewirtshaus.

Im Jahre 1773 wurden die van Moll’s vollberechtigte Gemeindemitglieder in Mardorf gegen Zahlung eines “Einzuggeldes” von 60 fl. Allerdings war das wohl mit einigen Schwierigkeiten verbunden, denn die Gemeinderechnungen weisen “etlich Schriften” gegen die van Moll’s aus.
Am 21. Mai 1773 beantragte und erhielt Bathel ein “Abstammungs- und Leumundszeugnis” seiner Heimatgemeinde “Bergeijk” in Nord-Brabant (Holland). Der Inhalt dieses Schreibens lautet:
“...., dat Barthel van Moll is gebooren van eelijke en wettige ouders binnen deesen dorpe van Bergeyk” . Desweitern stünde ihm ein Erbanteil von 300 Gulden holländischem Geld zu.
In einem zweiten Schreiben, welches Barthel in Mardorf vorlegen musste, heist es, “das es in ihrem Dorfe (Bergeijk) keinerlei Leibeigenschaft gäbe und alle Einwohner freie Personen unter
einer Republik innerhalb der Meierei ‘s-Hertogenbosch seien”

Aus den Mardorfer Gemeinderechnungen geht hervor, dass Barthel bereits 1773 sogenanntes “Braugeld” zahlte. Wahrscheinlich hat er bereits zu diesem Zeitpunkt neben dem Handel auch eine Gastwirtschaft betrieben, war aber nicht der Gemeindewirt. Erst am 24. Juni 1777 pachtete er das Gemeindewirtshaus auf 3 Jahre zu einem jährlichen Pachtpreis von 77 fl. Ab 1780 besaß Barthel ein eigenes Haus, in dem er neben seinem Handel auch eine Gastwirtschaft betrieb. Das Bier hierzu braute er im Gemeinde-Brauhaus. Seit 1787 sind jährliche Papierlieferungen an die Mardorfer Gemeindeverwaltung verzeichnet sowie eine kleine Landwirtschaft. Im Jahre 1790 besaß er 3 Kühe und seit 1793 pachtet er regelmäßig gemeindeeigene Flächen. Daraus dürfte folgern, dass er nicht, wie von K.A. Müller in seinem Buch “Rund um Wall und Wehrturm” ausgeführt, zu den sogenannten “Gelbgießern” gehörte und auch kein Spritzenmacher, d.h. Hersteller von Hand-Feuerspritzen, war.

Am 29.11.1802 wurde zwischen seinem Sohn Johann Heinrich und Maria Antonetta Spahn ein Ehevertrag aufgesetzt. Joh. Heinrich erhielt von seinen Eltern neben dem Wohnhaus mit Scheune, Stallungen und Nebengebäuden auch die Brantweinblase mit allem Zubehör und sämtliche Wirtsgerätschaften.
Barthel van Moll verstarb am 13.7.1816. Sein Alter wurde mit 84 Jahren angegeben. Somit dürfte das Geburtsjahr 1733 sein. Als Berufsbezeichnung steht im Kirchenbuch “Wirt”.

Quellen:
Brabanter Händler in den mainzischen Ämtern Amöneburg und Neustadt, von Dr. A. Schneider,
Sonderheft der Amöneburger Blätter 1989 des Museums Amöneburg

Rund um Wall und Wehrturm, Das 1200 jährige Mardorf in Geschichte und Gegenwart, von K.A. Müller