Die Brabänter
Familie van Moll
Bisher wurde davon ausgegegangen, dass die
erste Nennung des Namens “van Moll” in Deutschland,
genauer gesagt in Hessen, im Jahre 1768 in dem
kleinen hessischen Dorf “Mardorf” erfolgte,
heute zugehörig zu Marburg-Biedenkopf.
Bartholomäus (genannt Barthel) und Maria
Elisabeth (van Moll) ließen dort am 15.Mai
1768 eine Tochter taufen.
Doch bereits am 8. Dezember 1766 findet sich
im Kirchenbuch der Patronatsgemeinde Londorf
ein Taufeintrag (Eva Catharina).
Die Hochzeit der beiden fand nachweislich nicht
in Mardorf oder in einem der anderen Mainzischen
Ämter statt.
Bis zum Jahre 1773 lebt die Famile zunächst
in Mardorf und findet dann sich zwischen 1774
und 1777 in der Nachbargemeinde “Roßdorf”
wieder. Dort betrieb Barthel das Gemeindewirtshaus.
Im Jahre 1773 wurden die van Moll’s vollberechtigte
Gemeindemitglieder in Mardorf gegen Zahlung
eines “Einzuggeldes” von 60 fl. Allerdings war
das wohl mit einigen Schwierigkeiten verbunden,
denn die Gemeinderechnungen weisen “etlich Schriften”
gegen die van Moll’s aus.
Am 21. Mai 1773 beantragte und erhielt Bathel
ein “Abstammungs- und Leumundszeugnis” seiner
Heimatgemeinde “Bergeijk” in Nord-Brabant (Holland).
Der Inhalt dieses Schreibens lautet:
“...., dat Barthel van Moll is gebooren van
eelijke en wettige ouders binnen deesen dorpe
van Bergeyk” . Desweitern stünde ihm ein
Erbanteil von 300 Gulden holländischem
Geld zu.
In einem zweiten Schreiben, welches Barthel
in Mardorf vorlegen musste, heist es, “das es
in ihrem Dorfe (Bergeijk) keinerlei Leibeigenschaft
gäbe und alle Einwohner freie Personen
unter
einer Republik innerhalb der Meierei ‘s-Hertogenbosch
seien”
Aus den Mardorfer Gemeinderechnungen geht hervor,
dass Barthel bereits 1773 sogenanntes “Braugeld”
zahlte. Wahrscheinlich hat er bereits zu diesem
Zeitpunkt neben dem Handel auch eine Gastwirtschaft
betrieben, war aber nicht der Gemeindewirt.
Erst am 24. Juni 1777 pachtete er das Gemeindewirtshaus
auf 3 Jahre zu einem jährlichen Pachtpreis
von 77 fl. Ab 1780 besaß Barthel ein eigenes
Haus, in dem er neben seinem Handel auch eine
Gastwirtschaft betrieb. Das Bier hierzu braute
er im Gemeinde-Brauhaus. Seit 1787 sind jährliche
Papierlieferungen an die Mardorfer Gemeindeverwaltung
verzeichnet sowie eine kleine Landwirtschaft.
Im Jahre 1790 besaß er 3 Kühe und
seit 1793 pachtet er regelmäßig gemeindeeigene
Flächen. Daraus dürfte folgern, dass
er nicht, wie von K.A. Müller in seinem
Buch “Rund um Wall und Wehrturm” ausgeführt,
zu den sogenannten “Gelbgießern” gehörte
und auch kein Spritzenmacher, d.h. Hersteller
von Hand-Feuerspritzen, war.
Am 29.11.1802 wurde zwischen seinem Sohn Johann
Heinrich und Maria Antonetta Spahn ein Ehevertrag
aufgesetzt. Joh. Heinrich erhielt von seinen
Eltern neben dem Wohnhaus mit Scheune, Stallungen
und Nebengebäuden auch die Brantweinblase
mit allem Zubehör und sämtliche Wirtsgerätschaften.
Barthel van Moll verstarb am 13.7.1816. Sein
Alter wurde mit 84 Jahren angegeben. Somit dürfte
das Geburtsjahr 1733 sein. Als Berufsbezeichnung
steht im Kirchenbuch “Wirt”.
Quellen:
Brabanter Händler in den mainzischen Ämtern
Amöneburg und Neustadt, von Dr. A. Schneider,
Sonderheft der Amöneburger Blätter
1989 des Museums Amöneburg
Rund um Wall und Wehrturm, Das 1200 jährige
Mardorf in Geschichte und Gegenwart, von K.A.
Müller
|